Für jeden Autobesitzer ist es selbstverständlich :
Er muß in bestimmten Abständen zum TÜV !

Der Schornsteinfeger kommt auch vollkommen ungefragt und prüft die Abgasanlage Ihrer Heizung, sofern Sie nicht klugerweise mit Nachtstrom heizen.
 
 
 
Doch wie steht's mit Ihrer Elektroanlage ?
   
- Wann ist diese das letzte Mal vom Fachmann überprüft worden ?
- Sind Sie ausreichend gegen Stromschlag, Überlastung oder Überspannung geschützt ?
- Entspricht die Elektroanlage den geltenden Vorschriften ?
 
Für alle gewerblichen Betreiber von elektrischen Anlagen gelten schon jetzt die gesetzlichen Prüffristen der Berufsgenossenschaften, auch im öffentlichen Bereich.
 
Auch alle Vermieter haften für die elektrische Sicherheit des vermieteten Gegenstandes, also auch für Wohnungen !
 
Deshalb : VDE - Sicherheitsprüfung nach jedem Mieterwechsel!
Den privaten Haushalten sollte ebenfalls die Sicherheit für die Familienangehörigen und für das Hab und Gut hinsichtlich der elektrischen Anlage noch mehr am Herzen liegen !
 
Die persönliche Haftung von Arbeitgeber, Vermieter oder Betreiber ist nur auszuschließen, wenn der Nachweis der Prüfungen durch den Elektrofachbetrieb in Form des " E-Control" (nach VDE) erbracht und dokumentiert wird durch :
   
- Rechnung
- Prüfprotokoll
- E-Control-Plakette
 
Wer die vorgeschriebenen VDE-Prüfungen nicht durchführt, handelt "grob fahrlässig".
Bei "grober Fahrlässigkeit" zahlen Versicherungen in der Regel nicht !
 
Deshalb: Wenden Sie sich an Ihren Fachbetrieb, denn nur dieser kann für Sie den
E-Control ausführen !
   
zurück