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Doch wie steht's mit Ihrer Elektroanlage ? |
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Wann ist diese das letzte Mal vom Fachmann überprüft
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Sind Sie ausreichend gegen Stromschlag, Überlastung
oder Überspannung geschützt ? |
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Entspricht die Elektroanlage den geltenden Vorschriften
? |
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Für alle gewerblichen Betreiber
von elektrischen Anlagen gelten schon jetzt die gesetzlichen
Prüffristen der Berufsgenossenschaften, auch im öffentlichen
Bereich. |
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Auch alle Vermieter haften für
die elektrische Sicherheit des vermieteten Gegenstandes,
also auch für Wohnungen ! |
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Deshalb : VDE - Sicherheitsprüfung nach jedem Mieterwechsel!
Den privaten Haushalten sollte ebenfalls die Sicherheit
für die Familienangehörigen und für das
Hab und Gut hinsichtlich der elektrischen Anlage noch
mehr am Herzen liegen ! |
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Die persönliche Haftung von Arbeitgeber, Vermieter
oder Betreiber ist nur auszuschließen, wenn der
Nachweis der Prüfungen durch den Elektrofachbetrieb
in Form des " E-Control" (nach VDE) erbracht
und dokumentiert wird durch : |
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Rechnung |
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Prüfprotokoll |
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E-Control-Plakette |
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Wer die vorgeschriebenen VDE-Prüfungen nicht durchführt,
handelt "grob fahrlässig".
Bei "grober Fahrlässigkeit" zahlen Versicherungen
in der Regel nicht ! |
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Deshalb:
Wenden Sie sich an Ihren Fachbetrieb, denn
nur dieser kann für Sie den
E-Control ausführen ! |
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